Regeln und Rahmenbedingungen der Georg-Müller-Schulen

Hausaufgaben und Material

An unserer offenen Ganztagesschule können Schüler/innen ihre unterrichtsfreien Nachmittage selbst gestalten. Dabei bleibt es nicht aus, dass Inhalte aus dem Vormittagsunterricht am Nachmittag im Rahmen sinnvoller Übungen wiederholt werden sollten. Diese Übungen, die zu Hause angefertigt werden, stellen eine wichtige Vereinbarung zwischen Lehrer/innen und Schüler/innen dar, damit Schule, Eltern und Schüler/innen eine erfolgreiche Schullaufbahn gestalten können. Eigenverantwortliches und selbstorganisiertes Üben und Wiederholen im Rahmen unterrichtsfreier Nachmittage sind daher ein wichtiger Bestandteil des Schullebens an der Georg-Müller-Schule.

SOS - Schule ohne Strafen

Da das Vergessen von Arbeitsmaterialien und nicht gemachte Hausaufgaben Auswirkungen auf den Lernstand eines/einer Schülers/in hat, wird dies an der Schule dokumentiert und zum Gegenstand von Zielvereinbarungsgesprächen gemacht. Hierzu haben wir das Konzept SOS (Schule ohne Strafen) entwickelt. (Siehe Mulitmediale Vorstellung der Schule - Ziele der GMS.)

Eine "Bestrafung" für nichtangefertigte Hausaufgaben oder vergessene Arbeitsmaterialien gibt es an unserer Schule somit nicht, denn für die Anfertigung der Hausaufgaben und die Vollständigkeit der Arbeitsmaterialien haben die Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen. Sollten Schüler/innen mittel- und langfristig Schwierigkeiten bei der Anfertigung von Hausaufgaben haben, bieten wir für die Grundschule die erweiterte Betreuung in der Schule an. Diese erstreckt sich von Montag bis Donnerstag von 13.40 Uhr bis 16.00 Uhr und beinhaltet ein Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, gemeinsames Lernen, Projekte zum Spielen und Entdecken. Qualifizierte Erzieher/innen und Lehrkräfte begleiten das genannte Angebot.

Für die Realschule gibt es an drei Nachmittagen in der Woche Förderangebote in unterschiedlichen Fächern.

In drei Förderstunden pro Nachmittag erklären qualifizierte Mitarbeiter/innen die entsprechenden Inhalte, helfen bei der Anfertigung der Hausaufgaben und vermitteln gelingende Lernstrategien.

Schwimm- und Sportunterricht

Schwimm- und Sportunterricht sind verpflichtende Veranstaltungen, die der Schulpflicht unterliegen. Kann eine Schülerin / ein Schüler nicht teilnehmen, so ist er damit nicht automatisch von der Anwesenheitspflicht entbunden.

Ferner braucht es ein ärztliches Attest zur Bestätigung, dass ein Kind nicht teilnehmen kann. Eltern, die ihr Kind frühzeitig aus dem Schwimm- und Sportunterricht abholen, tun dies auf eigene Verantwortung.

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